Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13 a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB
mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens
stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit
der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte
beauftragt.
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
RM Tooren nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.