Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Bahnhofstraße 11“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


RM Tooren nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.