Sitzung: 20.06.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/149/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
der Stadt Esens stimmt der vorliegenden 1. geänderten Fassung der Leitlinie für
die Einzelhandelsentwicklung der Stadt Esens zu.
2.
Für die
Abgrenzungen des Grundzentrums Esens und dessen zentralen Siedlungsgebietes im
Sinne des LROP 2022, Pkt. 2.204 "Entwicklung der Daseinsvorsorge und
zentralen Orte" wird das Benehmen hergestellt.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
*
Erläuterung siehe Begründung
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Beirat Krüsmann erkundigt sich nach den Öffnungszeiten am Sonntag und ob
größere Neubauten von Einzelhandelsbetrieben auch an anderen Standorten möglich
sind.
StPL von Rahden erklärt, dass die Öffnungszeiten am Sonntag mit der
Einzelhandelsleitlinie nicht im Zusammenhang stehen. Neubauten von
großflächigen Einzelhandelbetrieben sind an anderen Standorten, als in der
Leitlinie gekennzeichneten Bereichen, nicht möglich.
RM Münster teilt mit, dass die Einzelhandelsleitlinie nur eine Richtlinie für
die Stadt Esens sei.
Die konkreten Vorhaben werden über die Bebauungspläne gesteuert. RM
Münster begrüßt die konkrete Darstellung des Nebenzentrums.
Zudem sei es wichtig, die Geschäftsleute in der Innenstadt zu halten, da durch
das Internet bereits eine große Konkurrenz besteht.
RM Mammen ist aufgefallen, dass der Campingshop in der Einzelhandelsleitlinie
nicht aufgeführt wurde.
StPL von Rahden wird den Hinweis an den Landkreis Wittmund, der die
Einzelhandelsleitlinie erarbeitet hat, weitergeben.
RM Saathoff bittet die Verwaltung, beim nächsten Mal darauf zu achten. die
Pläne in einem geeigneten Papierformat zu versenden.