Beschluss: einstimmig beschlossen


1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 CTheodor-Thomas-Straße / Neustädter Straßevorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.


2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 CTheodor-Thomas-Straße / Neustädter Straße(Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.


Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 CTheodor-Thomas-Straße / Neustädter Straße(Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.




Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: