Das Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenanlagen (FF-PVA) wird anhand einer Bildschirmpräsentation von Herrn Meier vom Planungsbüro NWP vorgestellt.

Aus dem Vortrag ergaben sich folgende Nachfragen:

RM Willms erkundigt sich, ob die erzeugte Energie bei der Teilprivilegierung von den Agri-PV-Anlagen in einer Größe von 2,5 ha nur für den eigenen Betrieb genutzt werden darf oder ob es auch zulässig ist, die Energie an einen Energieträger weiterzugeben.

Herr Meier antwortet, dass es hierzu keine gesetzlichen Vorgaben gibt.

RM Willms fragt, wie man sich eine landwirtschaftliche Nutzung bei Agri-PV-Anlagen vorstellen muss.
Herr Meier erklärt, dass die landwirtschaftliche Nutzung zwischen und unter den Agri-PV-Anlagen erfolgt. Es sind ca. 85 % der Fläche weiterhin für die landwirtschaftliche Nutzung zugänglich.

RM Peters teilt mit, dass es bei Agri-PV-Anlagen vermutlich schwierig sein wird, mit Treckern oder Mähdreschern die landwirtschaftlichen Flächen zu bearbeiten.
Bezüglich der teilprivilegierten Agri-PV-Anlagen von 2,5 ha fragt er, ob diese auch bereits in die Flächenberechnung des Samtgemeindegebietes eingeflossen sind.

Herr Meier verneint diese Anfrage und ergänzt, dass hier keine gesetzliche Regelung vorliegt.

RM Peters erkundigt sich, ob die Abstände von 50 m zu Einzelwohnhäusern die Grundstücksgrenzen betreffen oder konkret die Gebäude.
Zudem ist er der Meinung, dass 50 m kein großer Abstand ist.

Herr Meier erklärt, dass es mehrere Möglichkeiten gibt und diese im jeweiligen Bauleitplanverfahren konkretisiert werden.

Vors. Ihnen schlägt vor, die Vorstellung zur Kenntnis zu nehmen und in den Fraktionen weiter zu beraten. Im nächsten Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat wird der Punkt wieder auf der Tagesordnung stehen, um einen abschließenden Beschluss zu fassen.

RM Willms teilt noch mit, dass die Abstandsregelung im jeweiligen Bauleitplanverfahren von den Mitgliedsgemeinden entschieden werden sollte.