Beschlussempfehlung:

Die Leitlinie mit Kartengrundlage zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Esens wird positiv beschieden.


FBL Fleckenstein erläutert die Vorlage.

RM Janßen sieht durch die Festlegung des Combi-Grundstückes als zentralen Versorgungsbe­reich eine Konkurrenz zur ebenfalls als zentralen Versorgungsbereich dargestellten Innenstadt, die so nicht gewollt sein kann.

In diesem Zusammenhang verweist RM Saathoff auf die richtige Entscheidung im Fall des Edeka-Marktes. Aus seiner Sicht ist der Combi-Markt bei seiner Erweiterung flächenmäßig so einge­schränkt, dass keine großartigen Auswirkungen für das Innenstadt-Sortiment zu befürchten sind. Auch eine Schwächung anderer Märkte sieht er nicht.

Auf Nachfrage von Beirat Münster, wie sich Lidl und Aldi zukünftig verhalten, erläutert FBL Fleckenstein, dass es sich bei dem Combi-Markt um einen Verbrauchermarkt handelt; Lidl und Aldi sind Discounter mit Nahversorgungsfunktion. Der Aldi-Markt an der Wittmunder Straße ist als Einzelhandelsbetrieb mit nicht innenstadtrelevantem Kernsortiment dargestellt, wobei auch innenstadtrelevante Randsortimente mit nicht mehr als ca. 10% der maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von bis zu 1300 m² zulässig sind. Bei dem Lidl-Markt sind die Verkaufsflächen im Bebauungsplan festgelegt (Schutz der Innenstadt).

In diesem Zusammenhang erinnert StD Buß an die Ursprungsplanung der Combi-Gruppe, nach der der Neubau eines neuen Marktes auf der grünen Wiese vorgesehen war. Die nun von Combi beabsichtigte Umbau- und Erweiterungsmaßnahme des Marktes mit einer nur geringfügigen Er­weiterung der Verkaufsfläche kommt dem Ziel der Erhaltung der Innenstadt wesentlich näher als ein Neubauvorhaben.

Auf Nachfrage von RM Janßen zu einer möglichen Entwicklung im Bereich des Marktes von „Schaaf kalkuliert“, vorher „Sagenhaft“, berichtet der StD, dass hier ein sehr konkreter Bebauungs­plan vorliegt. Zudem verweist der StD darauf, dass die Stadt das Planungsrecht hat und somit die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben steuern kann.

RM Kröger stellt fest, dass es ein abgestimmtes Einzelhandelskonzept gibt. Dies zeigt sich da­durch, dass in Esens fast keine Leerstände vorhanden sind.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.