FBL Horst verteilt zu diesem Punkt eine weitere Anlage zur Vorlage Nr. 45. Vorsitzende Emken berichtet, dass die unwiderrufliche Finanzierungsbescheinigung der Bank vom Vorhabenträger noch nicht vorgelegt wurde und daher keine Beschlussempfehlung erfolgen kann. Die Bescheinigung soll bis zum 26.01.2012 vorgelegt werden. Auch die Auswahl von Farben und Materialien der Fassaden ist nicht abgeschlossen.

RM Emken verweist in diesem Zusammenhang auf die vorgelegten Anlagen zur Vorlage Nr. 45. RM Emken erläutert, dass die Planunterlage geändert wurde. Es sind zusätzlich vier Stellplätze (Nr. 45 bis Nr. 48) in dem Plan eingetragen. Diese befinden sich im Gehwegbereich an der Verbindung vom Marktplatz zum Norderwall. Die Vorsitzende unterstreicht weiterhin, dass die geforderte Eingrünung der geplanten Stellplätze auf dem Grundstück Westerstraße 9 nicht vorliegt.

Herr Brauer gibt Erläuterung zu den Stellplätzen. Es sind 51 Stellplätze für das Projekt erforderlich, wobei drei in Absprache mit der Stadt abgelöst werden dürfen. Die nun eingezeichneten vier Stellplätze mit den Nrn. 45 bis 48 müssen nicht zwangsläufig im Bereich des Gehweges zwischen Marktplatz und Norderwall angeordnet werden. Herr Brauer kann sich durchaus vorstellen, diese Parkplätze abzulösen.

RM Uden spricht sich für die Erhaltung des Gehweges und damit gegen die vier Stellplätze in diesem Bereich aus.

RM Staudacher sieht Potenzial für die Stellplätze zwischen dem Grundstück Westerstraße 9 Richtung Westerstraße 7 (Bereich der Lohne). RM  Staudacher hat bereits Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen, die grundsätzlich bereit sind, diese Fläche zu verkaufen. Der Investor wird diese Alternative prüfen.

Beirat Münster stellt fest, dass bereits beim Verkauf des Gebäudes Westerstraße 9 Fehler gemacht wurden. So hätten nach seiner Auffassung seinerzeit Vorgaben zur Nutzung des Gartens gemacht werden müssen. Weiterhin regt Beirat Münster an, den § 47 a der NBauO zu nutzen. Demnach könnte ein Großteil der Stellplätze für das beabsichtigte Projekt auf der Parkpalette angeordnet werden. Er merkt hierzu an, dass die Parkpalette laut Untersuchung zum Innenstadtkonzept maximal zu 80 % ausgelastet ist. Auch hier könnte über Ablösung gearbeitet werden.

Nach den Ausführungen von RM Staudacher existiert der Garten nicht mehr in seiner ursprünglichen Form, da bereits ortsbildprägende Bäume entfernt worden sind und der Garten eine große Kuhle beinhaltet.

RM Mammen fasst zusammen, dass der Garten des Grundstücks Westerstraße 9 sicherlich nicht der ideale Stellplatz ist. Das Verfahren hat jedoch einen Stand erreicht, wo es kein Zurück mehr gibt. In diesem Zusammenhang verweist er auf den bereits geschlossenen Vertrag zwischen Investor und Eigentümer des Gartens Westerstraße Nr. 9. Einen Denkmalschutz für den Garten Westerstraße 9 gibt es de facto nicht. Demnach ist hier auch nichts abzuleiten. Der Stadtrat steht nach Ausführung von Mammen in der Verantwortung durch die bereits gefassten Beschlüsse.

Vorsitzende Emken führt aus, dass der Garten des Gebäudes Westerstraße 9 lediglich unter Umgebungsschutz steht im Gegensatz zum Denkmalschutz des Hauses Westerstraße 9.

Auf Nachfragen vom RM Nerschbach zum Vorkaufsrecht der Stadt bei einem möglichen Verkauf des Gartengrundstücks führt StD Buß aus, dass dieses nur bei einer öffentlichen Nutzung in Betracht kommt, die hier nicht gegeben ist.

RM Nerschbach regt an, dass die Stadt das Gartengrundstück kaufen könnte. Vorsitzende Emken berichtet, dass der Stadtrat seinerzeit keine Kaufentscheidung für das Gartengrundstück getroffen hat.

Bezug nehmend auf die Anregungen von RM Kröger, dass dieses Projekt leider ohne Tiefgarage verwirklicht werden soll, berichtet RM Mammen, dass der Investor diesen Sachverhalt geprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass sich eine Tiefgarage nicht rechnet.

Bezug nehmend auf die Idee von RM Nerschbach, den Garten zu kaufen, berichtet RM Mammen, dass hierfür kein Geld da ist.

RM Kröger gibt zu bedenken, dass der Norderwall ein zusätzliches Verkehrsaufkommen nur noch schlecht aufnehmen kann.

Herr Ihnken erläutert die vorgelegte Abwägung, hier insbesondere die Stellungnahme T8 des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 25.11.2011. Es wird auf die vorgelegte Tischvorlage Nr. 2 verwiesen, in dem Aussagen zu Farben und Material gemacht werden. Eine endgültige Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt wird für nicht erforderlich und zudem schwierig gesehen. Dies könnte im Baugenehmigungsverfahren konkretisiert werden. Auch eine Bemusterung am Objekt ist denkbar. Vorsitzende Emken verliest im Zusammenhang die Tischvorlage Nr. 2 (Schreiben der Klaaßen Verwaltungs- GmbH & KG an die Stadt Esens vom 20.01.2012). FBL Horst stellt fest, dass die Klinker ebenfalls zu bemustern sind. Beirat Münster weist auf die Gestaltung der Fenster hin. Auch hier sind Farben festzulegen, die mit dem Klinker harmonieren. Herr Brauer sichert zu, diese Gedanken in den Vertrag mit der Stadt aufzunehmen. Weiterhin sichert er zu, mit hiesigen Produkten zu arbeiten. Der Abwägungstext zu T8 wird dahingehend ergänzt, dass Farbe und Material im weiteren Baugenehmigungsverfahren bzw. am Objekt zwischen den Beteiligten abgestimmt wird. Eine für den Garten Westerstraße 9 entsprechende Vertragsänderung ist ebenfalls erforderlich. Die Abstimmung hierzu erfolgte seitens des Bauausschusses einstimmig.

RM Nerschbach merkt zu T8 an, dass es die Obere Denkmalbehörde nicht gibt.

Vorsitzende Emken fasst zusammen, dass seitens des Investors folgende Dinge bis zum 26.01.2012 beizubringen sind:

1. Finanzierungsbestätigung

2. Lösung für die vier zusätzlichen Stellplätze

3. Gestaltungsvorschlag für den Garten Westerstraße 9

  1. Gesprächsergebnis über die Besprechung mit Frau Dr. König von der Ostfriesischen Landschaft

  2. Aussagen zu Material und Farbe im Durchführungsvertrag ändern.


Vorsitzende Emken sichert eine Behandlung im Rat am 06.02.2012 zu, wenn die Unterlagen fristgerecht bei der Stadt eingehen. Die Vorlage wird ohne Beschlussempfehlung an den VA gegeben.