Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Zur Sicherung der baulichen Situation in der Esenser Altstadt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Erhaltungssatzung (gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erlässt die Stadt Esens eine Veränderungssperre (gem. § 14 BauGB) für den in der Anlage dargestellten eingefassten Geltungsbereich im Wortlaut des ebenfalls als Anlage beigefügten Satzungsentwurfes.

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Veränderungssperre beauftragt.


Stv. FBL Oltmanns erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage. RM Reents fragt an, wie sich der zeitliche Ablauf darstellt. BM Emken erläutert, dass nach dem Abschluss der Vorarbeiten durch das Planungsbüro Boner und Partner eine Beratung im Bauausschuss erfolgen soll.