Beschluss: vertagt

Beschlussvorschlag:

 

-          Den Änderungen in der Planung wird zugestimmt.  

-          Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 "Jücherstraße / Nelkenpfad" (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

-          Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

-          Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 


Architekt Rüstmann stellt die überarbeiteten Pläne am Jüchertor/Nelkenpfad vor. Er berichtet, dass Gespräche mit potenziellen Käufern stattgefunden haben. In diesen wurde deutlich, dass ein Fahrstuhl sowie ein begehbarer Bodenraum gewünscht werden.

 

Herr Rüstmann hat aufgrund der geführten Gespräche die Planung überarbeitet. Die Dachneigung wurde von 50° auf 55° verändert, sowie die Firsthöhe der vorderen Gebäudereihe am Jüchertor von 11,00 m auf 12,08 m erhöht. Die Gebäudereihe bleibt weiterhin zweigeschossig. In der Mitte des Gebäudes befinden sich das zentrale Treppenhaus und der Fahrstuhl. 

 

RM Janßen ist mit der erneuten Änderung der Firsthöhe nicht einverstanden. Die Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft weisen eine deutlich niedrigere Höhe auf.

 

RM Wirdemann spricht sich für die alte Fassadenansicht aus.

 

Nach kurzer Diskussion stellt RM Uden den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Die Entwürfe sollen überarbeitet und im nächsten Bauausschuss vorgestellt werden. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.