Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Gewerbegebiet Esens-Ost“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 


Stv. FBL Oltmanns stellt die Sitzungsvorlage vor. Die Bebauungsplanänderung sieht vor, für einen Teilbereich ein Mischgebiet auszuweisen. Er hat Kontakt zu den ansässigen Betreibern aufgenommen und die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes erhalten.

 

RM Uden berichtet, dass die Fraktion mit der Änderung des Bebauungsplanes einverstanden ist. Auch RM Janßen begrüßt die Planung.

 

RM Kröger fragt an, ob die Planung eines Wohngebäudes in einem Mischgebiet, welches sich in der Nähe des Gewerbegebietes befindet, sinnvoll ist.

 

StD Hinrichs antwortet, dass Alternativen geprüft wurden. Es ist auf jeden Fall zulässig, einen Teil des eingeschränkten Gewerbegebietes als Mischgebiet auszuweisen und Wohnbebauung zu ermöglichen.