Einstimmige Beschlussempfehlung:
1. |
Die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Barkelweg“
(Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im
beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 86 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
durchzuführen. |
3. |
Anfallende
Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der
Bauherr zu tragen. |
Vors. Eschen stellt die Sitzungsvorlage vor. Stv. FBL Oltmanns erläutert den Alt- und Neubestand des Grundstücks Barkelweg 19.
RM Saathoff bewertet das Vorhaben positiv. Eine Innenverdichtung erfolgt. RM Deppermann erkundigt sich nach der Entwässerung. Stv. FBL Oltmanns erläutert, dass im Rahmen einer Bauleitplanung die Oberflächenentwässerung zu prüfen ist.
RM Janßen fragt, warum ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt wird. Stv. FBL Oltmanns erläutert, dass die Grundstücksfläche nicht größer als 20.000 m² ist und somit ein beschleunigtes Verfahren üblich sei.