Beschluss: Beschlussempfehlung

Einstimmige Beschlussempfehlung:

1.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 „Barkelweg“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

3.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 


Vors. Eschen stellt die Sitzungsvorlage vor. Stv. FBL Oltmanns erläutert den Alt- und Neubestand des Grundstücks Barkelweg 19.

 

RM Saathoff bewertet das Vorhaben positiv. Eine Innenverdichtung erfolgt. RM Deppermann erkundigt sich nach der Entwässerung. Stv. FBL Oltmanns erläutert, dass im Rahmen einer Bauleitplanung die Oberflächenentwässerung zu prüfen ist.

 

RM Janßen fragt, warum ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt wird. Stv. FBL Oltmanns erläutert, dass die Grundstücksfläche nicht größer als 20.000 m² ist und somit ein beschleunigtes Verfahren üblich sei.