Einstimmige Beschlussempfehlung:
Für diesen Bereich wird eine
Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet nicht vorgenommen.
Vors. Eschen erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Saathoff fasst zusammen, dass eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet nicht zulässig ist.