Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 8

1.

Unter der Voraussetzung, dass an diesem Standort die Behandlung landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Nutztiere ausgeschlossen ist, wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 „Tierarztpraxis an der Junker-Balthasar-Straße“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

3.

Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat die Bauherrin zu tragen.

 

 

 


Vors. Eschen erläutert die Sitzungsvorlage.

 

RM Saathoff bewertet das Vorhaben positiv. Auf größere Tiere, wie Pferde, sollte aufgrund der Lärmbelästigung verzichtet werden.

 

Auch RM Lürken ist an diesem Standort mit einer Kleintierpraxis einverstanden. RM Janßen stimmt ihr zu.

 

Beirat Münster berichtet, dass überwiegend Kleintiere behandelt werden sollen. Nachbarn werden bei seltenen Behandlungen von Pferden Verständnis zeigen.