Sitzung: 16.08.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: ST/652/2016
1. |
Unter der Voraussetzung, dass an diesem
Standort die Behandlung landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher
Nutztiere ausgeschlossen ist, wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 87 „Tierarztpraxis an der Junker-Balthasar-Straße“
(Vorhaben- und Erschließungsplan) beschlossen. Das Verfahren ist im
beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a
BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. |
2. |
Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 (Vorhaben-
und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. |
3. |
Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle
weiteren damit einhergehenden Kosten hat die Bauherrin zu tragen. |
Vors. Eschen
erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Saathoff
bewertet das Vorhaben positiv. Auf größere Tiere, wie Pferde, sollte aufgrund
der Lärmbelästigung verzichtet werden.
Auch RM Lürken ist
an diesem Standort mit einer Kleintierpraxis einverstanden. RM Janßen stimmt
ihr zu.
Beirat Münster berichtet, dass überwiegend Kleintiere behandelt werden sollen. Nachbarn werden bei seltenen Behandlungen von Pferden Verständnis zeigen.