Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § § 4 a Abs. 3 Satz 1, 2 und 3 BauGB zur 117. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Samtgemeinderat stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die 117. Flächennutzungsplanänderung wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zur Altablagerung und Spundwand sowie zum Grundwasser, Boden und Asphalt beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


RM Martin Jacobs macht deutlich, weshalb er dieser Vorlage nicht zustimmen wird. Insbesondere weist er auf das Risiko der Gemeinde Stedesdorf hin. RM Oelrichs stellt fest, dass die CDU Fraktion der Vorlage zustimmen wird. RM Maus begründet ihre Enthaltung.