Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/316/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt die Aufstellung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung von Sondergebietsflächen im Ortsteil
Ostbense, Gemeinde Neuharlingersiel.
2.
Der Beschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
RM Peters erklärt, dass sich dieses Gebäude innerhalb eines alten
Bebauungsplanes befindet. Der Bebauungsplan sieht nur Betriebsleiterwohnungen
in Verbindung mit dem Bau einer Reithalle vor. Die Vorbesitzer haben diese
Reithalle nicht errichtet. Eine Wohnnutzung ist somit nicht zulässig.
Die Gemeinde Neuharlingersiel beabsichtigt, mit der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 12 „Reithalle und Pferdeboxen“ die Wohnnutzung des
unbewohnten Gebäudes zu ermöglichen. Zudem ist eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich.
Weiterhin erläutert RM Peters, dass die Möglichkeit des Dauerwohnens besteht
und zusätzlich bis zu drei Ferienwohnungen in dem geänderten Bebauungsplan
zukünftig zulässig wären. Es gibt für das Grundstück verschiedene Interessenten
mit unterschiedlichen Tiernutzungen.
RM Mammen steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.
Problematisch empfindet er die Festsetzung Hobby – und Nutztierhaltung, da dem
zukünftigen Grundstückseigentümer viel ermöglicht wird.
RM Peters antwortet, dass diese Angelegenheit in der Zuständigkeit der Gemeinde
Neuharlingersiel liegt.
RM Saathoff erklärt, die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht abzulehnen.
Die möglichen Nutzungsarten empfindet er als positiv. Außerdem sieht er ein
mögliches Entwicklungspotenzial in dem Vorhaben.
RM Peters erklärt, dass es der Gemeinde Neuharlingersiel wichtig ist, dass
dieses Gebäude wieder genutzt und bewohnt werden kann.
RM Reents teilt mit, dass der Reitplatz sich offenbar innerhalb des Vogelschutzgebietes befindet.
RM Peters und RM Mammen verneinen dies.