Beschlussvorschlag:

    1. Die im Rahmen der gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 “Oll Deep” vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.

    2. Der Bebauungsplan Nr. 13 “Oll Deep” mit den örtlichen Bauvorschriften und den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und Lärmkarten als Satzung beschlossen.

    3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


FBL Fleckenstein erläutert die Vorlage.

RM Nerschbach spricht die unter 6.3.6 gemachte Aussage zu den erneuerbaren Energien und der effizienten Nutzung von Energie an und vermisst ähnlich wie beim Bebauungsplan Nr. 75 „Falkenhamm“ ein Energiekonzept.

Auf Nachfragen berichtet FBL Fleckenstein, dass möglicherweise eine neue Auslegung erforderlich ist, wenn die Einflüsse eines Energiekonzeptes die Grundzüge der Planung berühren. Hierdurch wird eine Verzögerung bis zum übernächsten Bauausschuss gesehen.

RM Deppermann spricht sich vor dem Hintergrund der wenigen Bauplätze für die Vorlage in der jetzigen Form aus.

Auf Nachfragen von RM Uden zum noch ausstehenden Versorgungskonzept (Erschließungsplanung) berichtet stellv. FBL Oltmanns, dass dieses 1 1/2 Monate an Bearbeitungszeit dauere. Auch bei diesem B-Plan gibt es Möglichkeiten, die Energiekomponente über den Bebauungsplan zu regeln oder alternativ über Kaufverträge. RM Mammen berichtet, dass beispielsweise große Gemeinden wie Freiburg Regelungen in die Kaufverträge aufgenommen haben.

Es wird einstimmig beschlossen, die Vorlage ohne Beschluss dem VA vorzulegen. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum VA zu prüfen, ob energetische Anforderungen über den Bebauungsplan oder über die Kaufverträge geregelt werden können.