Beschlussvorschlag:



Sodann fasst der Rat einstimmig den Beschluss:

    1. Die im Rahmen der gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 “Oll Deep” vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.

    2. Der Bebauungsplan Nr. 13 “Oll Deep” mit den örtlichen Bauvorschriften und den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht und Lärmkarten als Satzung beschlossen.

    3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5. In die Grundstückskaufverträge ist folgende Regelung aufzunehmen:

Der Käufer verpflichtet sich zum Bau eines KFW-70-Haues. Der Käufer legt innerhalb von drei Monaten nach Abschluss seines Bauvorhabens die Bescheinigung eines anerkannten Energieberaters über die Einhaltung des KFW-70-Standards vor. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung eines weiteren Betrages von 30,00 € je m² erworbener Grundstücksfläche.


6. Diese Regelung ist in die Vergabekriterien mit aufzunehmen.


RM Nerschbach verweist darauf, dass im Bauausschuss seiner Zeit vorgeschlagen wurde, sowohl die Baugebiete Falkenhamm als auch Seestraße gleich zu behandeln. Er bittet darum, die Regelung bez. des KFW-70-Hauses nicht im Beschluss aufzuführen. Er schlägt vor, dass die Käufer sich zum Bau eines Passivhauses (KFW 45/50) verpflichten. StD Buß weist darauf hin, dass hier lediglich ein Mindeststandard festgesetzt werden soll. Jeder Bauherr kann abschließend selbst entscheiden, welches Niedrigenergiehaus er bevorzugt. Stv. BM Mammen kann die Ausführungen von RM Nerschbach verstehen, jedoch sollte hier ein leichter Einstieg geschaffen werden.