Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem.

§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bebauungspläne:

 

- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestraße“

- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Alter Sielweg“

- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Oll Deep“

 

vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.

 

2.    Die Bebauungspläne mit den textlichen Festsetzungen werden gem. § 10 BauGB mit der gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der Bebauungspläne nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.    Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 


Frau Leask von Ingenieurbüro NWP erläutert die Sitzungsvorlage und geht auf verschiedene Punkte ein. Dies sind unter anderem die Kapazität der Kläranlage, die Notwendigkeit der Berichtigung des Flächennutzungsplanes, die Belange des OOWVs und die Festlegung der Hauptdeichlinien. Weiterhin stellt sie fest, dass keine privaten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

RM Folkerts moniert die doch recht späte Informationsveranstaltung am 14. August 2017. (Die Auslegung dauerte bis zum 21. August 2017).

 

StD Hinrichs erläutert noch einmal die Notwendigkeit der Änderung der Bebauungspläne, die sich aus der Rechtsprechung ergeben hat. Die Bürger sind bereits in mehreren Veranstaltungen früh hierüber informiert worden. Seitens der Stadt ist bereits mehr gemacht worden als im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Ein direktes Anschreiben der Anlieger bzw. Eigentümer ist jedoch schwierig, weil die Gefahr, dass eine Person vergessen wird, recht groß ist. Im Ergebnis sind die jetzt diskutierten 3 Bebauungsplanänderungen unkritisch. Die anderen 3 Bebauungspläne Taddigshörn und Lammertshörn (Nr. 2 und 3) werden noch intensiv behandelt.

 

Vors. Eschen verliest den Beschlussvorschlag.