Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Bebauungspläne:
- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestraße“
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Alter Sielweg“
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Oll Deep“
vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft und beschlossen.
2.
Die
Bebauungspläne mit den textlichen Festsetzungen werden gem. § 10 BauGB mit der
gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung beschlossen.
3.
Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für
das Inkrafttreten der Bebauungspläne nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte
beauftragt.
4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
RM Folkerts bemängelt die späte Information der Öffentlichkeit. Er bittet dies bei der Information bezüglich Taddigshörn zu beachten.