Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Gewerbegebiet Jeverstraße – Raiffeisenstraße“, Stadt Esens wird im Grundsatz zugestimmt.
  2. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Gewerbegebiet Jeverstraße – Raiffeisenstraße“, Stadt Esens wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Sie ergänzt, dass der Vorhabenträger aus Gründen der Rechtssicherheit eine Änderung des Bebauungsplans wünscht. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll ein Sondergebiet festgesetzt werden mit einer Festschreibung der Verkaufsflächen.
Ein Einzelhandelsgutachten und das Moderationsverfahren sind erforderlich.

RM Münster mahnt davor, dass das zukünftige Sortiment nicht zu groß und vielfältig wird.
Es soll keine Konkurrenzsituation zu den Geschäften im Bereich der Innenstadt entstehen.
RM Münster erkundigt sich, ob der zukünftige Raiffeisenmarkt in einen Discounter umgewandelt wird.

StPL von Rahden teilt mit, dass der zukünftige Raiffeisenmarkt nicht in einen Discounter umgewandelt wird. Die Planungen betreffen zum Beispiel den Gartensektor, der umgestaltet werden soll und auch eine neue Struktur im Bereich der Tierversorgung sei geplant.
Bezüglich der Sortimentsfrage wird von der AGRAVIS Raiffeisen AG noch eine Auskunft gefordert.
Um die Innenstadt und die umliegenden Gemeinden nicht zu schädigen, ist eine Verträglichkeitsvorprüfung durchzuführen.

RM Mammen fordert ebenfalls eine konkrete Auskunft zum Sortiment und fügt noch an, dass in diesem Bereich bereits viel bebaut wurde.