Sitzung: 02.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/445/2021
Beschlussvorschlag:
- Dem
Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 „Gewerbegebiet
Jeverstraße – Raiffeisenstraße“, Stadt Esens wird im Grundsatz zugestimmt.
- Die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Gewerbegebiet
Jeverstraße – Raiffeisenstraße“, Stadt Esens wird beschlossen. Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Anfallende
Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat
der Vorhabenträger zu tragen.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage.
Sie ergänzt, dass der Vorhabenträger aus Gründen der Rechtssicherheit eine
Änderung des Bebauungsplans wünscht. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll
ein Sondergebiet festgesetzt werden mit einer Festschreibung der
Verkaufsflächen.
Ein Einzelhandelsgutachten und das Moderationsverfahren sind erforderlich.
RM Münster mahnt davor, dass das zukünftige Sortiment nicht zu groß und
vielfältig wird.
Es soll keine Konkurrenzsituation zu den Geschäften im Bereich der Innenstadt
entstehen.
RM Münster erkundigt sich, ob der zukünftige Raiffeisenmarkt in einen
Discounter umgewandelt wird.
StPL von Rahden teilt mit, dass der zukünftige Raiffeisenmarkt nicht in einen
Discounter umgewandelt wird. Die Planungen betreffen zum Beispiel den
Gartensektor, der umgestaltet werden soll und auch eine neue Struktur im
Bereich der Tierversorgung sei geplant.
Bezüglich der Sortimentsfrage wird von der AGRAVIS Raiffeisen AG noch eine
Auskunft gefordert.
Um die Innenstadt und die umliegenden Gemeinden nicht zu schädigen, ist eine
Verträglichkeitsvorprüfung durchzuführen.
RM Mammen fordert ebenfalls eine konkrete Auskunft zum Sortiment und fügt noch
an, dass in diesem Bereich bereits viel bebaut wurde.