Beschlussvorschlag:

1.    Der vom Samtgemeindeausschuss am 02.06.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss zur 145. Flächennutzungsplan- Änderung wird aufgehoben.

2.    Der Samtgemeindeausschuss beschließt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens -Darstellung von Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ am Alten Postweg in der Gemeinde Dunum. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgelegten Unterlagen eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Klimaschutz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                                                        ja, positiv *

                                                                                                                               ja, negativ *

                                                                                                                               nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?                                          ja *  nein *

* Erläuterung siehe Begründung

 


Der Solarpark Dunum am Alten Postweg wird anhand einer Bildschirmpräsentation von Herrn Springer vom Planungsbüro ELBERG vorgestellt. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. 

Aus dem Vortrag ergab sich folgende Diskussion:

RM Saathoff befürwortet die vorgestellte Planung zur Gewinnung von alternativer Energie.
Es besteht eine gewisse Erwartungshaltung, da andere Gemeinden und auch das Land, bezüglich der alternativen Energien, weiter fortgeschritten sind.
Für den privaten Bürger, die Gemeinden (auch Samtgemeinde Esens), die bereits eine Energiegesellschaft gegründet haben, soll die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung bestehen.
 
Herr Uphoff teilt mit, dass eine Beteiligung der Samtgemeinde und der Gemeinde vorgesehen ist. Das Land Niedersachsen hat eine Umlage an die Gemeinden von 0,2 Cent beschlossen. Die Firma Enerpac hat bereits Erfahrungen vorzuweisen, da die ersten Kommunalumlagen bei anderen Energieparks nach einem Jahr an die jeweilige Kommune abgeführt wurden (auf Grundlage des EEG).

RM Mammen erkundigt sich, warum keine Agri-PV Anlagen verwendet werden.
Der landwirtschaftliche Nutzen der Flächen, bei der Verwendung von Agri-PV Anlagen, würde bestehen bleiben.

Herr Uphoff erklärt, dass bei Agri-PV Anlagen die heutigen landwirtschaftlichen Maschinen zu groß und zu breit sind. Man könnte, aufgrund der Abstände der einzelnen Agri-PV Modulen von 10m bis 11m, nur 15 % der Fläche für die Agri-PV Anlage benutzen. Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Agri-PV Anlagen durch die landwirtschaftlichen Maschinen oft beschädigt werden. Eine klassische landwirtschaftliche Nutzung gestaltet sich somit schwierig. Die Flächen werden oft für Pferde genutzt oder auch für die Anpflanzung von Obstbäumen.

RM Peters erkundigt sich nach der vorhandenen Windkraftanlage, ob diese bestehen bleibt oder erneuert wird. Zudem fragt er nach, welche Leistung der Solarpark erbringt. Eine weitere Frage ist, ob ein neues Umspannwerk gebaut werden muss und ob die Kompensation nur im Plangebiet erfolgt oder auch außerhalb auf anderen Flächen.
Bezüglich der Anfrage von RM Saathoff zur Beteiligung sieht er diese nicht ausreichend beantwortet.

Herr Uphoff teilt zunächst noch einmal mit, dass die Kommunalumlage bei 0,2 Cent pro kWh liegt. Die kommunale Beteiligung der Gemeinde am Betrieb des Solarparks könnte 10 % betragen. Die Bürgerbeteiligung erfolgt über ein Rückzahlungsdarlehen von 6- 8 Jahren, mit der Möglichkeit zu verlängern, solange der Solarpark in dem jeweiligen Bereich besteht.

Herr Schoneboom erklärt, dass die Beteiligungsformate vor kurzen im Landtag beschlossen wurden. Es gibt verschiedene Konzepte, die man unter Einhaltung von Vorgaben nutzen kann. Die Konzepte sind bislang offengehalten, um mit der Gemeinde und Samtgemeinde noch zu vereinbaren.
Die Bürger im Umkreis von 2,5 km sind nachweislich über die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung zu informieren.

RM Peters berichtet über die Beteiligungen an Windparks in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Esens, die bei 25 % bis 30% liegen.
Er sieht die Beteiligung an dem Betrieb des Solarparks von 10 % als zu gering an.

Herr Springer teilt mit, dass die Windkraftanlage außer Betrieb sei und nördlich des Plangebietes an einem anderen Standort erneuert werden soll.
Bezüglich der Kompensation erklärt er, dass in dem Plangebiet noch Flächenteile vorhanden sind, die als mögliche Kompensation verwendet werden könnten. Es wird schließlich nur ein geringes Maß an Fläche versiegelt. Eine Fläche außerhalb des Plangebiets wird voraussichtlich nicht benötigt.

Frau Gronemeyer erklärt, dass ein neues Umspannwerk von der Firma Enerparc in einer Entfernung von ca. 2 km selber gebaut wird und zwei Masten von der Firma Avacon verwendet werden, um den Solarpark dort anzuschließen.

Herr Uphoff teilt noch mit, dass die Leistung des Solarparks bei 26 bis 27 Megawatt liegt.

RM Peters teilt mit, dass Windparks eine höhere Leistung aufweisen.
Er schlägt aufgrund der hohen Kosten für die Errichtung eines Umspannwerkes, die Leistungen mehrerer Solarparks zu einem Umspannwerk zusammenzuführen.

Herr Uphoff antwortet, dass man sich bereits mit anderen Firmen im Austausch befindet.

RM Mammen erkundigt sich zu den Erläuterungen der dezentralen Energieversorgung.

Herr Springer erläutert, dass es sich um Energiekonzepte handelt, die von den jeweiligen Gemeinden eigenständig anzugehen sind.

RM Reents empfindet den vorgelegten Umweltbericht sehr allgemein gehalten und erkundigt sich, ob dieser im Bauleitplanverfahren noch konkretisiert wird.

Herr Springer erklärt, dass weitere Konkretisierungen des Umweltberichtes im weiteren Verfahren erfolgen.