Sitzung: 25.04.2024 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/156/2024
Beschlussvorschlag:
1.
Der
vom Samtgemeindeausschuss am 02.06.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss zur 145.
Flächennutzungsplan- Änderung wird aufgehoben.
2.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt für den in der Anlage dargestellten
Geltungsbereich die Aufstellung der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Esens -Darstellung von Sondergebietsflächen
„Freiflächenphotovoltaikanlagen“ am Alten Postweg in der Gemeinde Dunum. Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgelegten Unterlagen eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen? ja * nein *
* Erläuterung siehe Begründung
Der Solarpark Dunum am Alten Postweg wird anhand einer
Bildschirmpräsentation von Herrn Springer vom Planungsbüro ELBERG vorgestellt.
Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Aus dem Vortrag ergab sich folgende Diskussion:
RM Saathoff befürwortet die vorgestellte Planung zur Gewinnung von alternativer
Energie.
Es besteht eine gewisse Erwartungshaltung, da andere Gemeinden und auch das
Land, bezüglich der alternativen Energien, weiter fortgeschritten sind.
Für den privaten Bürger, die Gemeinden (auch Samtgemeinde Esens), die bereits
eine Energiegesellschaft gegründet haben, soll die Möglichkeit einer
finanziellen Beteiligung bestehen.
Herr Uphoff teilt mit, dass eine Beteiligung der Samtgemeinde und der Gemeinde
vorgesehen ist. Das Land Niedersachsen hat eine Umlage an die Gemeinden von 0,2
Cent beschlossen. Die Firma Enerpac hat bereits Erfahrungen vorzuweisen, da die
ersten Kommunalumlagen bei anderen Energieparks nach einem Jahr an die
jeweilige Kommune abgeführt wurden (auf Grundlage des EEG).
RM Mammen erkundigt sich, warum keine Agri-PV Anlagen verwendet werden.
Der landwirtschaftliche Nutzen der Flächen, bei der Verwendung von Agri-PV
Anlagen, würde bestehen bleiben.
Herr Uphoff erklärt, dass bei Agri-PV Anlagen die heutigen landwirtschaftlichen
Maschinen zu groß und zu breit sind. Man könnte, aufgrund der Abstände der
einzelnen Agri-PV Modulen von 10m bis 11m, nur 15 % der Fläche für die Agri-PV
Anlage benutzen. Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Agri-PV Anlagen
durch die landwirtschaftlichen Maschinen oft beschädigt werden. Eine klassische
landwirtschaftliche Nutzung gestaltet sich somit schwierig. Die Flächen werden
oft für Pferde genutzt oder auch für die Anpflanzung von Obstbäumen.
RM Peters erkundigt sich nach der vorhandenen Windkraftanlage, ob diese
bestehen bleibt oder erneuert wird. Zudem fragt er nach, welche Leistung der
Solarpark erbringt. Eine weitere Frage ist, ob ein neues Umspannwerk gebaut
werden muss und ob die Kompensation nur im Plangebiet erfolgt oder auch
außerhalb auf anderen Flächen.
Bezüglich der Anfrage von RM Saathoff zur Beteiligung sieht er diese nicht
ausreichend beantwortet.
Herr Uphoff teilt zunächst noch einmal mit, dass die Kommunalumlage bei 0,2
Cent pro kWh liegt. Die kommunale Beteiligung der Gemeinde am Betrieb des
Solarparks könnte 10 % betragen. Die Bürgerbeteiligung erfolgt über ein
Rückzahlungsdarlehen von 6- 8 Jahren, mit der Möglichkeit zu verlängern,
solange der Solarpark in dem jeweiligen Bereich besteht.
Herr Schoneboom erklärt, dass die Beteiligungsformate vor kurzen im Landtag
beschlossen wurden. Es gibt verschiedene Konzepte, die man unter Einhaltung von
Vorgaben nutzen kann. Die Konzepte sind bislang offengehalten, um mit der
Gemeinde und Samtgemeinde noch zu vereinbaren.
Die Bürger im Umkreis von 2,5 km sind nachweislich über die Möglichkeit der
Bürgerbeteiligung zu informieren.
RM Peters berichtet über die Beteiligungen an Windparks in den
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Esens, die bei 25 % bis 30% liegen.
Er sieht die Beteiligung an dem Betrieb des Solarparks von 10 % als zu gering
an.
Herr Springer teilt mit, dass die Windkraftanlage außer Betrieb sei und
nördlich des Plangebietes an einem anderen Standort erneuert werden soll.
Bezüglich der Kompensation erklärt er, dass in dem Plangebiet noch Flächenteile
vorhanden sind, die als mögliche Kompensation verwendet werden könnten. Es wird
schließlich nur ein geringes Maß an Fläche versiegelt. Eine Fläche außerhalb
des Plangebiets wird voraussichtlich nicht benötigt.
Frau Gronemeyer erklärt, dass ein neues Umspannwerk von der Firma Enerparc in
einer Entfernung von ca. 2 km selber gebaut wird und zwei Masten von der Firma
Avacon verwendet werden, um den Solarpark dort anzuschließen.
Herr Uphoff teilt noch mit, dass die Leistung des Solarparks bei 26 bis 27
Megawatt liegt.
RM Peters teilt mit, dass Windparks eine höhere Leistung aufweisen.
Er schlägt aufgrund der hohen Kosten für die Errichtung eines Umspannwerkes,
die Leistungen mehrerer Solarparks zu einem Umspannwerk zusammenzuführen.
Herr Uphoff antwortet, dass man sich bereits mit anderen Firmen im Austausch
befindet.
RM Mammen erkundigt sich zu den Erläuterungen der dezentralen
Energieversorgung.
Herr Springer erläutert, dass es sich um Energiekonzepte handelt, die von den
jeweiligen Gemeinden eigenständig anzugehen sind.
RM Reents empfindet den vorgelegten Umweltbericht sehr allgemein gehalten und
erkundigt sich, ob dieser im Bauleitplanverfahren noch konkretisiert wird.
Herr Springer erklärt, dass weitere Konkretisierungen des Umweltberichtes im
weiteren Verfahren erfolgen.