Sitzung: 06.05.2015 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG/225/2014/1
Folgender Beschlussvorschlag wird mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen abgelehnt:
Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Samtgemeindeausschuss gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
Die öffentliche Auslegung der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Herr Bottenbruch stellt den Werdegang der Baustoffrecyclinganlage vor. Nach dem Abstimmungstermin am 06.01.2015 mit dem Landkreis Wittmund wurden die Planunterlagen überarbeitet. Das gelieferte und gebrochene Material soll in dreifach umschlossenen Hallen eingehaust werden. Dadurch wird die Staubbelastung verringert und ein möglicher Schadstoffeintrag ins Grundwasser verhindert. Die Kompensation findet auf der südlich angrenzenden Fläche statt.
RM Hedlefs fragt, warum eine dreiseitige und keine vollständige Einhausung mit Filteranlage geplant ist. Sie bewertet die Staubbelastung trotz der dreiseitigen Einhausung als zu hoch. Die EBI ist für eine Verlegung der Anlage in ein Industriegebiet.
Beirat Münster stimmt RM Hedlefs zu. Auch er findet eine dreiseitige Überdachung nicht ausreichend. Die Brechanlage sollte aus seiner Sicht auch eingehaust werden. Er hat Zweifel über die Qualitätssicherung.
RM Mammen findet es unglücklich, dass der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) und der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) an dem Abstimmungsgespräch am 06.01.2015 nicht beteiligt wurden. Diese beiden Träger öffentlicher Belange haben in der frühzeitigen Beteiligung die größten Einwände vorgebracht. Das Wasser-schutzgebiet bewertet er als ungeeignet für eine Baustoffrecyclinganlage.
Beirat Münster erläutert, dass er dem Abwägungsvorschlag zu Punkt 8.13 nicht zustimmen könnte. Er sieht das Wohl der Allgemeinheit durch die Planung der Baustoffrecyclinganlage gefährdet. Er empfiehlt einen anderen Standort, wie z.B. Jever.
RM Peters berichtet, dass sich die Gemeinde Dunum im gestrigen Bauausschuss positiv für die Erweiterung der Baustoffrecyclinganlage ausgesprochen hat. Die öffentliche Auslegung sollte durchgeführt werden, um Fachmeinungen von dem OOWV und dem NLWKN aufzunehmen.
RM Hedlefs erläutert, dass die Planung nicht nur die Gemeinde Dunum, sondern die gesamte Samtgemeinde betrifft. Sie stellt den Antrag, dass sich die Anwohner der Baustoffrecyclinganlage zu Wort melden dürfen.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Frau Ehrmann, Siedlung am Wanderweg, erläutert, dass sie an trockenen Tagen besonders von der starken Staubbelastung der Baustoffrecyclinganlage betroffen ist. Bei der Be- und Entladung der LKW treten Staubemissionen auf. Der Niederschlag konnte bisher ungehindert über die Schutthalden ins Grundwasser gelangen.
Beirat Münster schlägt vor, dass sich ein unabhängiges Institut mit der Planung beschäftigt. Zudem gibt er zu bedenken, was passieren würde, wenn Schadstoffe ins Grundwasser eingetragen werden.
RM Schröder gibt an, dass sich die Trinkwasserbrunnen in 60 – 80 Meter Tiefe befinden und somit kein Oberflächenwasser ins Grundwasser gelangen kann. Eine Schadstoffbelastung schließt er aus.
Beirat Dr. Hüttenberger sieht bei dieser Planung einen zu großen Interessenskonflikt. Die Planung sollte jetzt beendet werden. Eine weitere Verzögerung ist nicht ratsam.
RM Peters weist darauf hin, dass hohe Auflagen bei solchen Vorhaben normal und zu erfüllen sind. An die Auflagen wird sich das Unternehmen halten.
RM Hunger sieht in der überarbeiteten Planung keine Verbesserung. Weitere Auflagen könnten von den Trägern öffentlicher Belange gefordert werden.
RM Hass gibt an, dass er grundsätzlich nicht die Planung von Mitgliedsgemeinden verhindert. Hier sieht er aber Risiken, die auch die Gemeinde Werdum betreffen.
RM Peters erkundigt sich, ob eine fest installierte Halle ausgeschlossen wurde.
Planer Bottenbruch weist darauf hin, dass die vorgesehene dreiseitige Einhausung ausreicht und genehmigungsfähig ist. Auf Vertreter des OOWV und NLWKN wurde am 06.01.2015 verzichtet, da die untere Wasserbehörde anwesend war und kein weiterer Bedarf an Experten bestand.