Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplans Nr. 94 „Baugebiet Hartwarder Straße“ vorgebrachten
Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten
Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2. Der Bebauungsplan Nr. 94 „Hartwarder Straße
II“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der
Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13 b BauGB mit den
textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage
beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 94 nach § 10 BauGB erforderlichen
Schritte beauftragt.
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt
zu machen.