Einstimmige Beschlussempfehlung:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/ Siebet-Attena-Straße“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

3. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 


Planer Weydringer erläutert die Sitzungsvorlage ausführlich. Er geht auf die Besonderheiten ein. Die Verkaufsfläche wird im Bebauungsplan auf 2.060 m² festgesetzt. Die Anzahl der Stellplätze wird auf 123 festgelegt. Erwähnenswert ist noch die GRZ 2 = 0,88, die laut Baunutzungsverordnung maximal 0,8 betragen darf. Aufgrund der besonderen Lage soll bei den textlichen Festsetzungen hier eine Ausnahme zugelassen werden.

 

Herr Gruhne, Expansionsleiter von Edeka, ergänzt, dass die letzten Jahre seit dem Ansinnen der Planungen gut genutzt wurden und der Neubau des Marktes ein gutes Konzept verfolgt.

 

Aus der anschließenden Diskussion wird Folgendes festgehalten:

 

Beirat Fokken regt an, die Ausfahrt auf die Landesstraße in Richtung Norden zu verschieben, damit das Einfädeln der Linksabbieger einfacher wird.

Herr Pfaff als Marktbetreiber ergänzt hierzu, dass der Anlieferungsverkehr ausschließlich über die Landesstraße geregelt wird und zusätzlich für Kunden die Möglichkeit besteht, über die Bürgermeister-Becker-Straße ein- und auszufahren.

 

RM Saathoff lobt den Vortrag von Herrn Weydringer und begrüßt die Entwicklung eines Neubaus. Bei der Außenansicht und den verwendeten Materialien besteht noch Verbesserungsbedarf. Insgesamt wird Zustimmung signalisiert.

 

RM Münster kann sich durch Schaffung eines Kreisverkehrs an der sog. Söker-Kreuzung eine Entspannung für die Anbindung des Verbrauchermarktes an die Landesstraße vorstellen. Schwierig sieht er den Kreuzungsverkehr auf dem eigenen Grundstück (Rückwärtsfahren Anlieferungsverkehr, Fahrradfahrer, Einkaufswagen Kunden).

Hierzu ergänzt Marktbetreiber Pfaff, dass mit Sperrflächen gearbeitet werden soll.

 

Abschließend ergänzt RM Münster, dass die vorgesehene Begrünung an der Bürgermeister-Becker-Straße als sehr wichtig angesehen wird.

 

Herr Weydringer ergänzt abschließend, dass die Gestaltung nicht im Planungsrecht bestimmt wird und die Anlieferung hauptsächlich in der Nacht vorgesehen ist.

 

Im Nachgang berichtet Marktbetreiber Pfaff auf Nachfrage, dass ein Baubeginn 2019 geplant und ein Provisorium während der Bauzeit in Esens vorgesehen ist. Vorschläge für einen Ersatzstandort werden gerne entgegengenommen.

 

Stellv. Vors. Mammen verliest den Beschlussvorschlag.